Übungsentschuldigung

Art. 35 Entschuldigungsgründe

Entschuldigungen wegen Nichteinrückens zu Übungen sind, wenn möglich, im Voraus, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Übung schriftlich beim Feuerwehrkommandanten oder via Homepage einzureichen.

Als Entschuldigungsgründe gelten:

• Berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit
• Unfall oder Krankheit
• Tiefe Trauer während 8 Tagen vom Todestage an
• Schwangerschaft, sowie Stillzeit während sechs Monaten
• Militär- oder Zivilschutzdienst
• andere wichtige Gründe, über die die Feuerwehrkommission entscheidet

Mindestens bei «andere wichtige Gründe, über die die Feuerwehrkommission entscheidet» ist eine Begründung mit anzugeben.

 Felder mit einem * müssen zwingend ausgefüllt werden.

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